Dann füllen Sie unser Bewerbungsformular am Ende der Seite aus und senden sie es an gartenfreund@kgv-lahnstrasse.de
Einen Kleingarten zu pachten ist zunächst einfach. Bitte bedenken Sie, ein Kleingarten ist kein reiner Freizeitgarten. Die Bewirtschaftung eines Kleingartens richtet sich nach dem Bundeskleingartengesetz und unterliegt gewissen Spielregeln an die Sie sich halten müssen. Ein Kleingarten erfordert zeitlichen Einsatz, er möchte Sie sehen, Sie sollten bereit sein einen großen Teil Ihrer Freizeit und auch die Ihrer Familie nach den Bedürfnissen eines solchen Gartens auszurichten. Planen Sie lieber mehrmals in der Woche ein, in den Garten zu gehen, als die anfallenden Arbeiten in einem Kraftakt an einem Tag auszuführen.
Gartenordnung:
In unserer Kleingartenanlage haben wir eine Gartenordnung, diese regelt zum Teil das soziale Miteinander, aber sie regelt auch in Anlehnung an das Bundeskleingartengesetz die Gartengestaltung. Da gibt es z. B. die "Drittel-Regelung", d. h. das man ein Drittel der Fläche für den Obst- und Gemüseanbau nutzen muss, ein Drittel für Blumen und Pflanzen und ein Drittel für z. B. Rasenfläche. Außerdem darf z. B. nicht alles in unseren Gärten angebaut und gepflanzt werden. Wenn es Sie genauer interessiert, dann lesen Sie unsere Gartenordnung, bevor Sie sich bewerben.
Bei jedem Pächterwechsel wird die abzugebende Gartenparzelle von einer Wertermittlungskommission bewertet. Darin wird festgelegt, wie hoch eine vom Folgepächter zu zahlende Ablösesumme an den Vorpächter ist. Diese kann sich, je nach Zustand des Gartens und der vorhandenen Gartenhütte zwischen 1.000 € bis über 5.000 € bewegen. Abgesehen von der Entschädigung für die Übernahme des Gartens des Vorpächters, fallen außerdem der Vereinsbeitrag, der jährliche Pachtzins, Ausgaben für Versicherungsschutz für die vorhandene Gartenlaube sowie Wasser- und Stromgeld an. Die Gesamtkosten im Jahr sind stark von Ihren persönlichen Ansprüchen abhängig, man sollte aber zwischen 400 € bis ca. 600 € im Jahr einkalkulieren. Dazu kommen Anschaffungen wie Gartengeräte, Pflanzen, Dünger, Erde etc. je nach dem wie intensiv man sein Hobby betreiben möchte.
Jeder Gartenpächter ist mindestens einmal im Jahr zur Gemeinschaftsarbeit verpflichtet (pro Termin ca. 2-3 Stunden). Die Termine werden zu Beginn des Gartenjahres bekannt gegeben. Bei der Gemeinschaftsarbeit werden die Wege und Plätze innerhalb der gesamten Kleingartenanlage, das vorhandene Vereinshaus, so wie die Anpflanzungen auf den Gemeinschaftsflächen des Vereins gepflegt bzw. gewartet. Hierbei haben Sie die Möglichkeit die anderen Gartenfreunde besser kennenzulernen und sich auszutauschen. Bei Verhinderung kann man mit anderen tauschen, bei Nichtteilnahme an der Gemeinschaftsarbeit ist eine Entschädigungsgebühr fällig.
Der Erholungswert in einem Garten ist ungebrochen. Sie können in Ruhe Ihren Arbeitsstress abbauen und auch Ihre Kinder hin zur Natur führen – was für die heutige Zeit keine Selbstverständlichkeit mehr ist.
Haben Sie Lust auf eine Kleingarten, dann bewerten Sie sich bei uns. Wir führen eine Warteliste. Füllen Sie einfach das Bewerbungsformular aus und leiten Sie es an uns weiter. Wir melden uns in der Reihe der Warteliste bei Ihnen sobald ein Garten frei werden sollte. Schicken Sie das Bewerbungsformular per Mail an : gartenfreund@kgv-lahnstrasse.de oder ausgedruckt und ausgefüllt postalisch an unsere 1. Vorsitzende Monika Rubbel.
KGV An der Lahnstraße e.V.
c/o Frau Monika Rubbel
Aartraße 74a
65195 Wiesbaden
gartenfreund@kgv-lahnstrasse.de
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Nächste Jahreshauptversammlung
findet 2026 statt.
Der Termin wird frühzeitig bekannt gegeben.
Der Grünschnittcontainer kommt am 26. April 2025. Befüllung ist ab 8.00 Uhr möglich.
Weitere Termine im Mitgliederbereich.